Produktion – Behandlung mit Ethylen nicht kennzeichnungspflichtig !

Das Reife Gas – Ethylen ist einer der Stoffe, die den Prozess der Reifung beschleunigen können und stellt nicht nur im Verarbeitungs- und Verpackungsprozess, sondern auch beim Verbraucher zuhause eine besondere Herausforderung dar. Es wird als gasförmiges Phytohormon Ethen aufgenommen und regt die Reifung der Früchte an, indem Enzyme Speicherstoffe in Zucker und Energie umwandeln. Die Früchte werden dadurch süß, aber auch weich.

Die durch Ethylen künstlich ausgelöste Fruchtreifung kann beim Transport von Obst aus dem Ursprungsland zu den Verbrauchermärkten zum Problem werden, da die Früchte oder Gemüse oft matschig ankommen würden. Bananen beispielsweise transportiert man deshalb in unreifer Form und lagert sie während der Reise kühl, da niedrige Temperaturen die Ethylen-Synthese hemmen. Auch eine Begasung mit Kohlendioxid verzögert die Ethylen-Bildung. Manche Obsthändler lagern die Früchte bei Unterdruck, um frisch gebildetes Ethylen zu entfernen. Am Zielort angekommen, werden die Früchte dann wiederum mit Ethylen begast, um eine schnelle, gleichzeitige Reifung auszulösen.

Leider wirkt sich diese Behandlung auch nachteilig auf den Geschmack aus, denn Aromastoffe können sich nicht so entfalten, wie es unter natürlichen Bedingungen bei sonnengereiftem Obst oder Gemüse der Fall wäre.

Ethylen-Gas bringt Tomaten schneller zur Reife

Gegen Kulturende im späten Oktober und November sind im Substratanbau von Tomaten unter Glas je nach Typ und Ertragsniveau bis zu 4 kg Tomaten je m² noch unreif und warten auf ihre Aberntung. Das sind umgerechnet 5 bis 10 % des gesamten jährlichen Ertrages und sind damit wirtschaftlich nicht zu vernachlässigen. Hier wird dann kräftig nachgeholfen.

Behandelte Produkte sind optisch nicht von unbehandelten zu unterscheiden!

Letztlich geht die längere Haltbarkeit der Lebensmittel auf Kosten von Vitaminen und Nährstoffen. Sie können entweder verändert, vermindert werden oder gehen zur Gänze verloren.

Mal ehrlich… der Verbraucher hat keine Wahl, ob er einen unbehandelten Apfel einem behandelten vorzieht, da die Begasung im Obstregal nicht kennzeichnungspflichtig ist !!!!

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