Herkunft – Fehlanzeige !
Fehlende Herkunftsangabe
Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist auf verpackten Lebensmitteln der Lebensmittelunternehmer zu nennen, unter dessen Name oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird. Wenn die Firma nicht in der Europäischen Union niedergelassen ist, muss der Importeur angegeben werden, der das Lebensmittel in die Union einführt. Konsumenten können so weder den Ort der Produktion noch das Ursprungsland der Rohwaren erfahren.
Mal ehrlich … Die Angabe „hergestellt für …“ reicht also aus! Konsumentenfreundlich ist das nicht !